2.8 Pflasterflächen abrütteln

Jede Pflasterfläche muss nach ihrer Fertigstellung abgerüttelt werden, um eine ausreichende Verdichtung sicherzustellen. Damit es bei diesem Vorgang nicht zu bleibenden Verunreinigungen der Fläche kommt, muss überschüssiges Fugenmaterial abgekehrt oder anderweitig entfernt werden. Die Fläche muss weiterhin sauber und trocken sein. Dann wird die Fläche mit einem Plattenrüttler solange überfahren, bis die Standfestigkeit erreicht ist.

Abrütteln mit System:

Das Verdichten einer Pflasterfläche durch Abrütteln erfolgt nach einem bestimmten Schema. Mit einem für das jeweilige Pflaster geeigneten Rüttler wird von innen nach außen abgerüttelt, dabei werden die Spuren jeweils überlappt. Damit farbiges und oberflächenbearbeitetes Pflaster schadensfrei abgerüttelt werden kann, sollte der Rüttler über eine Plattengleitvorrichtung verfügen.

Die Wahl der Rüttelmaschine ist von der Steindicke abhängig:

Ist das Abrütteln abgeschlossen, wird die Fläche zusammen mit Wasser gründlich eingeschlämmt. So wird ein vollständiger Fugenschluss gewährleistet.