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3.2.5 Pflastersysteme mit begrünbaren
Fugen und Öffnungen
Diese dienen in erster Linie der Gestaltung von befestigten
Flächen. Die Versickerungsleistung ist aufgrund
der meist geringeren Durchlässigkeit der
gefüllten Öffnung deutlich niedriger.
Durch das Regenrückhaltevermögen infolge des Graswuchses
und der stark strukturierten Fugen kann
jedoch auch für diese Flächen ein Abflussbeiwert von
0,5 angesetzt werden. Auf eine zusätzliche Notentwässerung
kann aus o.g. Gründen nicht verzichtet werden.
Die Fugen/Vegetationskammern werden mit einem
wasserdurchlässigen und tragfähigen Gemisch aus
10 Massen-% Oberboden der Bodengruppe 2 und 4
gemäß DIN 18915 Teil 1, 40 Massen-% Natursand
d. K. 0/4 mm und 50 Massen-% Splitt d. K. 2/5 mm
gefüllt. Dem Substrat ist ein Vorratsdünger mit 5 g/m2 N
beizufügen. Das Gemisch aufbringen und einkehren.
Die Befüllung der Fuge ist bis 1 cm unter der Oberkante
des Steines auszuführen. Dies ist notwendig, um
den Vegetationspunkt der Gräser vor Überrollung zu
schützen. Zusätzlich dient dieser Bereich als Retentionsvolumen
für Niederschlagswasser. Er kann auch
als Verdunstungsschutz mit Splitt (1/3; 2/5 mm)
verfüllt werden. Die Fugen sind mit Rasenmischungen
gemäß RSM-Regel-Saatgut-Mischung der FLL
(Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau, Bonn). 5.1.1 (gemäßigte Klimalagen)
oder RSM 5.1.2 (trockene und sonnige Lagen) anzusäen.
Es werden folgende begrünbare Pflastersysteme
unterschieden:
• aufgeweitete Fuge
• aufgeweitete Fuge mit Verbundwirkung
• Sickerkammern (Rasengitter)
• Sickerkammer mit Verbund
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