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2.4 Bettung
Die Bettung gibt den Pflastersteinen eine gleichmäßige
Auflage und dient dazu, die fertigungsbedingten
Dickentoleranzen der Steine auszugleichen. Wichtige
Hinweise für das Pflasterbett enthalten die DIN 18318
und die ZTV Pflaster-StB. Als Bettungsmaterial sind
Baustoffgemische der Lieferkörnungen 0/4, 0/5 oder
0/8 mm gemäß den TL Pflaster-StB zu verwenden.
Besonders geeignet sind Baustoffgemische mit kornabgestufter
Zusammensetzung (stetige Sieblinie) und
einem hohen Widerstand gegen Kornzertrümmerung,
die nach dem Abrütteln der Pflasterdecke eine hohe
Lagestabilität aufweisen und durch die Verkehrsbeanspruchung
nicht zerrieben werden. Die Baustoffgemische
müssen so beschaffen sein, dass mit ihnen
eine dauerhaft ausreichende Wasserdurchlässigkeit
der Bettung erreicht werden kann.
Zur Sicherstellung der notwendigen Frostsicherheit
und einer ausreichenden Wasserdurchlässigkeit der
Bettung darf das Bettungsmaterial einen Feinanteil
(Korndurchmesser < 0,063 mm) von höchstens
5 M.-% (Kategorie UF5) aufweisen.
Für Verkehrsflächen der Bauklassen III bis VI sind
Bettungsmaterialien zu verwenden, die den folgenden
Anforderungen der TL Pflaster-StB an den Verlauf
der Korngrößenverteilung entsprechen:
• Bettungsmaterial 0/4 und 0/5 mm (TL Pflaster-StB,
Tabelle 4, Zeile 1, Kategorie GUB):
Siebdurchgang 30 bis 60 M.-% bei einer Sieböffnungsweite
von 2 mm
• Bettungsmaterial 0/8 mm (TL Pflaster-StB,
Tabelle 5, Zeile 1, Kategorie GU):
Siebdurchgang 30 bis 75 M.-% bei einer Sieböffnungsweite
von 2 mm und 50 bis 90 M.-% bei
einer Sieböffnungsweite von 4 mm.
Es wird empfohlen, diese Anforderungen auch an ein
Bettungsmaterial zu stellen, das für geringer beanspruchte
Verkehrsflächen verwendet wird.
Vor dem Verlegen der Steine wird das Pflasterbett
profilgerecht abgezogen. Das gewählte Material
muss auf die Tragschicht und das Fugenmaterial abgestimmt
sein, damit es nicht in die Tragschicht einrieselt
und umgekehrt das Fugenmaterial nicht in die
Bettung eindringt (Filterstabilität). Im verdichteten
Zustand, also nach dem Abrütteln, hat die Bettung
eine Dicke von 3 – 5 cm aufzuweisen. Die nach DIN
EN 1338 zulässigen und fertigungsbedingten Maßtoleranzen
der Steine können so ausgeglichen werden
(vgl. Abb. 5 – 7). Hierzu muss das Material entsprechend
verdichtungswillig genug sein. Bettungsmaterial
der Körnung 1/3 oder 2/5 mm, also ohne
Nullanteil, ist hierfür nicht geeignet und sollte
deshalb nur für versickerungsfähige Pflastersysteme
oder bei untergeordneter Belastung verwendet werden.
Das Pflasterbett darf nicht zum Ausgleich von
Unebenheiten der Tragschicht dienen, weil sich die
Pflasterdecke sonst durch Verkehrslasten oder evtl.
schon beim Abrütteln unterschiedlich stark verformt.
Unebenheiten der Tragschicht sind vor Einbau der
Bettung mit Tragschichtmaterial auszugleichen.
Die zulässigen Toleranzen sind in den ZTV SoB-StB
beschrieben.
Die wichtigsten Vorgaben für die Pflasterbettung
daraus sind:
• Abweichungen der Oberfläche von der Sollhöhe
dürfen an keiner Stelle mehr als 2 cm betragen.
• Unebenheiten der Oberfläche dürfen innerhalb
einer 4 m langen Messstrecke bei Pflastersteinen
aus Beton nicht mehr als 1 cm betragen
(vgl. DIN 18318, 3.3.2).
• Die Dicke der Bettung muss im verdichteten
Zustand 3 bis 5 cm betragen, bei Steinen einer
Nenndicke ab 12 cm kann sie auch 4 bis 6 cm
betragen.
• Als Bettungsstoffe sind Gemische aus Gesteinskörnungen
0/4, 0/5 oder 0/8 mm, bei Steinen einer
Nenndicke ab 12 cm und einer Bettungsdecke
größer als 4 cm aus Gesteinskörnungen 0/11 mm
zu verwenden.

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