Gartenbau Aydin

Aydin Gartenbau und
Landschaftsbau

Eichelstraße 61
40599 Düsseldorf
Tel.: 0211-7186120

 

 

 

2.4 Bettung

Die Bettung gibt den Pflastersteinen eine gleichmäßige Auflage und dient dazu, die fertigungsbedingten Dickentoleranzen der Steine auszugleichen. Wichtige Hinweise für das Pflasterbett enthalten die DIN 18318 und die ZTV Pflaster-StB. Als Bettungsmaterial sind Baustoffgemische der Lieferkörnungen 0/4, 0/5 oder 0/8 mm gemäß den TL Pflaster-StB zu verwenden.
Besonders geeignet sind Baustoffgemische mit kornabgestufter Zusammensetzung (stetige Sieblinie) und einem hohen Widerstand gegen Kornzertrümmerung, die nach dem Abrütteln der Pflasterdecke eine hohe Lagestabilität aufweisen und durch die Verkehrsbeanspruchung nicht zerrieben werden. Die Baustoffgemische müssen so beschaffen sein, dass mit ihnen eine dauerhaft ausreichende Wasserdurchlässigkeit der Bettung erreicht werden kann.
Zur Sicherstellung der notwendigen Frostsicherheit und einer ausreichenden Wasserdurchlässigkeit der Bettung darf das Bettungsmaterial einen Feinanteil (Korndurchmesser < 0,063 mm) von höchstens 5 M.-% (Kategorie UF5) aufweisen.

Für Verkehrsflächen der Bauklassen III bis VI sind Bettungsmaterialien zu verwenden, die den folgenden Anforderungen der TL Pflaster-StB an den Verlauf der Korngrößenverteilung entsprechen:

• Bettungsmaterial 0/4 und 0/5 mm (TL Pflaster-StB, Tabelle 4, Zeile 1, Kategorie GUB): Siebdurchgang 30 bis 60 M.-% bei einer Sieböffnungsweite von 2 mm

• Bettungsmaterial 0/8 mm (TL Pflaster-StB, Tabelle 5, Zeile 1, Kategorie GU): Siebdurchgang 30 bis 75 M.-% bei einer Sieböffnungsweite von 2 mm und 50 bis 90 M.-% bei einer Sieböffnungsweite von 4 mm.

Es wird empfohlen, diese Anforderungen auch an ein Bettungsmaterial zu stellen, das für geringer beanspruchte Verkehrsflächen verwendet wird.
Vor dem Verlegen der Steine wird das Pflasterbett profilgerecht abgezogen. Das gewählte Material muss auf die Tragschicht und das Fugenmaterial abgestimmt sein, damit es nicht in die Tragschicht einrieselt und umgekehrt das Fugenmaterial nicht in die Bettung eindringt (Filterstabilität). Im verdichteten Zustand, also nach dem Abrütteln, hat die Bettung eine Dicke von 3 – 5 cm aufzuweisen. Die nach DIN EN 1338 zulässigen und fertigungsbedingten Maßtoleranzen der Steine können so ausgeglichen werden (vgl. Abb. 5 – 7). Hierzu muss das Material entsprechend verdichtungswillig genug sein. Bettungsmaterial der Körnung 1/3 oder 2/5 mm, also ohne Nullanteil, ist hierfür nicht geeignet und sollte deshalb nur für versickerungsfähige Pflastersysteme oder bei untergeordneter Belastung verwendet werden.
Das Pflasterbett darf nicht zum Ausgleich von Unebenheiten der Tragschicht dienen, weil sich die Pflasterdecke sonst durch Verkehrslasten oder evtl. schon beim Abrütteln unterschiedlich stark verformt. Unebenheiten der Tragschicht sind vor Einbau der Bettung mit Tragschichtmaterial auszugleichen. Die zulässigen Toleranzen sind in den ZTV SoB-StB beschrieben.

Die wichtigsten Vorgaben für die Pflasterbettung daraus sind:

• Abweichungen der Oberfläche von der Sollhöhe dürfen an keiner Stelle mehr als 2 cm betragen.

• Unebenheiten der Oberfläche dürfen innerhalb einer 4 m langen Messstrecke bei Pflastersteinen aus Beton nicht mehr als 1 cm betragen (vgl. DIN 18318, 3.3.2).

• Die Dicke der Bettung muss im verdichteten Zustand 3 bis 5 cm betragen, bei Steinen einer Nenndicke ab 12 cm kann sie auch 4 bis 6 cm betragen.

• Als Bettungsstoffe sind Gemische aus Gesteinskörnungen 0/4, 0/5 oder 0/8 mm, bei Steinen einer Nenndicke ab 12 cm und einer Bettungsdecke größer als 4 cm aus Gesteinskörnungen 0/11 mm zu verwenden.

Bettung




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