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Aydin Gartenbau und
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3.2.6 Notentwässerung
Trotz der hohen Durchlässigkeiten sind versickerungsfähige Pflasterflächen zur Sicherheit und für mögliche Großregenereignisse mit einer Notentwässerung zu versehen. Diese hat nach dem heutigen Stand der Technik eine Größe zur Aufnahme von 50 % der Bemessungsregenspende zu haben. Dies ist sicherlich ein hoher Wert, zu dem jedoch noch ein gewisser „Sicherheitszuschlag“ hinzugerechnet ist. Die Notentwässerung kann in Form eines Kanalanschlusses erfolgen oder durch eine Mulde oder Rigole auf dem Grundstück bewerkstelligt werden. Achtung! Flächen, für die staatliche Zuschüsse beantragt werden, dürfen nicht an die Kanalisation angeschlossen werden – auch nicht die Notentwässerung. zurück
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