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2.5.3 Pflasterfuge
Der Zwischenraum zwischen den Pflastersteinen bzw.
-platten wird als Fuge bezeichnet und ist Teil der
Pflasterdecke.
Nach DIN 18318 ist eine Breite von 3 – 5 mm vorgeschrieben
bzw. 5 – 8 mm bei Steinen mit einer
Nenndicke ab 12 cm. Eine so genannte „knirsch“-
Verlegung, bei der die Steine oder deren Abstandhalter
(Abstandshilfen) direkt aneinandergelegt
werden, ist nicht zulässig (vgl. auch ZTV Pflaster-StB),
weil dadurch Schäden an den Pflastersteinen, wie z. B.
Kantenabplatzungen, entstehen können. Außerdem
dient die Fuge dazu, fertigungsbedingte und produktionstechnisch
unvermeidbare, nach DIN EN 1338
zulässige Maßtoleranzen der Steine auszugleichen. Es
sei deshalb an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf
hingewiesen, dass auch die Steintypen mit Abstandshilfen
unbedingt mit Fuge untereinander zu verlegen
sind.
Zu beachten ist daher, dass die Fuge nicht durch den
Abstandhalter vorgegeben wird, sondern vom Verarbeiter
einzuhalten ist.
Abweichungen von der DIN-Fuge gibt es z. B. bei
ökologischen Pflastersystemen wie Hydroflor oder
Großpflastersteinen, weil hier besondere Anforderungen
an die Fuge gestellt werden.
Die Fuge ist der elastische Teil der Fläche und verbindet
die Einzelsteine zu einer stabilen Einheit, um so
die auf der Fläche auftretenden Kräfte sicher in die
Tragschicht abführen zu können. Sind die Fugen
nicht oder nur teilweise mit entsprechendem Fugenmaterial
gefüllt, können sich die einzelnen Steine
verschieben, verdrehen oder kippen.
Als Fugenmaterial sind gebrochene, kornabgestufte
Gesteinskörnungen bzw. Baustoffgemische (frühere
Bezeichnung: Brechsand-Splitt-Gemische) besonders
geeignet. Das Größtkorn ist auf die Fugenbreite
abzustimmen. Das Fugenmaterial sollte sich leicht in
die Fugen einkehren lassen, andererseits aber einen
hohen Widerstand gegen Austragen, z. B. durch
Kehrsaugmaschinen, besitzen.
Die ZTV Pflaster-StB lassen Baustoffgemische der
Körnungen 0/4, 0/5, 0/8 und 0/11 mm als Fugenmaterial
zu. Um ein vollständiges Einkehren des Fugenmaterials
zu gewährleisten und das Blockieren der
Fugenöffnung durch gröbere Gesteinskörner möglichst
zu vermeiden, wird empfohlen, das Größtkorn
nicht gößer als die maximale Fugenbreite zu wählen.
Es sollten daher in der Regel Fugenmaterialien 0/4
und 0/5 mm verwendet werden. Bei Einsatz von Verbundpflastersteinsystemen
mit geringen Fugenbreiten
kann die Verwendung einer Gesteinskörnung 0/2 mm
als Fugenmaterial zweckmäßig sein.
Für Verkehrsflächen gemäß den Bauklassen III bis
VI sind Fugenmaterialien zu verwenden, die folgende
Anforderungen der TL Pflaster-StB an ihre Korngrößenverteilung
erfüllen:
• Fugenmaterial 0/4 und 0/5 mm (TL Pflaster-StB,
Tabelle 11, Zeile 1, Kategorie GUF):
Siebdurchgang 30 bis 75 M.-% bei einer Sieböffnungsweite
von 2 mm.
• Für Fugenmaterial 0/8 und 0/11 mm bestehen
Anforderungen an den Siebdurchgang durch
die Zwischensiebe gemäß Tabelle 12 bzw. 13 der
TL Pflaster-StB.
• Wird ein Fugenmaterial 0/2 mm verwendet, gilt
gemäß den ZTV Pflaster-StB:
Siebdurchgang 40 bis 70 M.-% bei einer Sieböffnung
von 1 mm.
Hierbei ist nachzuweisen, dass die Filterstabilität
zwischen Fugen- und Bettungsmaterial gewährleistet
ist. Dies ist immer der Fall, wenn jeweils das gleiche
Material verwendet wird. Andernfalls muss die Filterstabilität
an Hand der Sieblinien des Bettungs- und
Fugenmaterials und natürlich auch des Bettungsmaterials
gegenüber der Tragschicht mit Hilfe der Filterregeln
nachgewiesen werden.
Wird dies nicht beachtet, rieselt das Fugenmaterial
in die Bettung ein und die Fugen entleeren sich. Als
Folge verliert die Fläche deutlich an Stabilität, verschieben
sich die Steine und die Pflasterfläche wird
beschädigt.
Hinweise zur Filterstabilität und deren Nachweis enthält
die DIN 18035, Teil 5 und die ZTV Pflaster-StB.
Die Füllung der Fugen ist fortlaufend während des
Verlegens durchzuführen. Sinnvoll ist ein Verfüllen
nach dem Ausrichten eines Abschnittes.
Nach dem Abrütteln ist die Fläche, bis zum vollständigen
Fugenschluss, unter Zugabe von Wasser einzuschlämmen.
Gegebenenfalls ist das Füllen der Fugen
nach einiger Zeit zu wiederholen.
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