2.5.3 Pflasterfuge

Beim Verlegen von Pflastersteinen oder –platten entsteht zwischen den einzelnen Elementen ein Zwischenraum, der als Pflasterfuge bezeichnet wird. Die Fuge ist Teil der Pflasterdecke und muss ebenso wie Pflasterstein, Bettung und Tragschichten bestimmte Anforderungen erfüllen.

Anforderungen an die Pflasterfuge
Je nach Nenndicke der verlegten Pflastersteine sind in der DIN 18318 verschiedene Fugenstärken vorgeschrieben:

  • Steindicke < 12 cm: Fugenbreite 3 bis 5 mm
  • Steindicke > 12 cm: Fugenbreite 5 bis 8 mm

Zu vermeiden ist eine sogenannte „knirsche“ Verlegung der Steine. Die ZTV Pflaster-StB legt die Verlegung Stein an Stein bzw. mit Hilfe von Abstandshaltern als unzulässig fest. Grund dafür ist, dass es durch die enge Verlegung zu Beschädigungen kommen kann (z. B. Kantenabplatzungen).

Aufgaben der Pflasterfuge
Die Pflasterfuge dient dem Zweck, die zulässigen Maßtoleranzen, die fertigungsbedingt unvermeidlich sind, auszugleichen. Deshalb muss auch dann, wenn eine Abstandshilfe mit verlegt wird, auf die din-gerechte Einhaltung der Fugenbreite geachtet werden. Die Fugenbreite ergibt sich nicht aus dem Abstandshalter, sondern wird vom Verleger in Einklang mit der DIN 18318 ausgeführt.

Einige Pflastersysteme erfordern Abweichungen von den üblichen Fugenbreiten, da die Anforderungen an die Fuge anders gelagert sind. Insbesondere sind dies ökologische Pflastersteinsystem wie Hydroflor oder die Verlegung von Großpflastersteinen.

Als elastischer Flächenanteil hat die Pflasterfuge die Aufgabe, eine stabile Einheit der Fläche zu schaffen. Damit wird erreicht, dass auftretende Kräfte auf die Pflasterfläche zuverlässig in die Tragschichten abgeleitet werden. Dabei ist besonders auf eine sorgfältige und vollständige Verfüllung der Fugen zu achten. Ansonsten kann es zum Verdrehen, Verschieben oder Kippen einzelner Steine kommen, wodurch die Tragfähigkeit der Fläche in Teilbereichen vermindert werden kann.

Das richtige Fugenmaterial
Als Fugenmaterial geeignet sind abgestufte Gesteinskörnungen aus gebrochenem Material oder Baustoffgemische (Brechsand-Splitt-Gemische). Welches Größtkorn verwendet wird, hängt von der Fugenbreite ab. Das Gemisch sollte so gewählt werden, dass sich das Material leicht in die Fugen einkehren, sich aber schwer durch Kehrsaugmaschinen oder andere Einflüsse wieder entfernen lässt.

In der ZTV Pflaster-StB werden folgende Gesteingemische als geeignet bezeichnet:

  • 0/4 mm
  • 0/5 mm
  • 0/8 mm
  • 0/11 mm

Das Größtkorn sollte nicht größer als die maximale Fugenbreite gewählt werden. Dadurch vermeidet man Blockaden der Fugen durch zu große Gesteinskörner und ermöglicht ein vollständiges Einkehren des Fugenmaterials in die Fuge. Dies wird durch die Verwendung von Körnungen 0/4 und 0/5 gewährleistet. Werden Verbundpflastersysteme mit sehr geringer Fugenbreite verlegt, dann ist die Verwendung einer Körnung 0/2 sinnvoll.

An Verkehrsflächen, die den Bauklassen III bis VI zugeordnet sind, werden besondere Anforderungen an die Tragfähigkeit und somit auch an die Fugenmaterialien gestellt. Die Kornvergößenverteilung ist in der TL Pflaster StB geregelt:

  • Gesteinskörnungen 0/4 und 0/5 nach TL Pflaster-StB, Tabelle 11, Zeile 1, Kategorie GUF mit einer Sieböffnungsweite von 2 mm und einem Siebdurchgang von 30 bis 75 Masseprozent
  • Gesteinskörnungen 0/8 und 0/ 11 nach TL Pflaster StB laut Tabelle 12 und 13
  • Gesteinskörnungen 0/2 nach ZTV Pflaster StB mit einer Sieböffnung von 1 mm und einem Siebdurchgang von 40 bis 70 Masseprozent.

Die Filterstabilität zwischen Fuge und Bettungsmaterial muss gesondert nachgewiesen werden, Sie ist gewährleistet, wenn für beide Zwecke identisches Material verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, dann muss die Filterstabilität in Abhängigkeit von Sieblinien (Bettungs- und Fugenmaterial), und Tragschicht durch die Filterregeln belegt werden.

Beachtet man diesen Punkt nicht, dann verliert die Pflasterfläche einen Teil ihrer Stabilität, da das Fugenmaterial in die Bettung rieselt und die Steine sich durch die entstandenen Leerräume verschieben können. Es kommt zu Schäden an der Pflasterfläche.

Als Regelwerke für die Filterstabilität dienen die DIN 18035, Teil 5 sowie die ZTV Pflaster StB.
Am zweckmäßigsten ist es, die Fugen abschnittsweise während des Verlegevorgangs zu verfüllen. Damit die Fugen garantiert vollständig und hohlraumfrei verfüllt werden, wird die Fläche nach der Fertigstellung und dem endgültigen Abrütteln eingeschlämmt. Diesen Vorgang muss man eventuell wiederholen, bis die Fugen bis oben hin mit Fugenmaterial gefüllt sind.