Gartenbau Aydin

Aydin Gartenbau und
Landschaftsbau

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40599 Düsseldorf
Tel.: 0211-7186120

 

 

 

2.5.3 Pflasterfuge

Der Zwischenraum zwischen den Pflastersteinen bzw. -platten wird als Fuge bezeichnet und ist Teil der Pflasterdecke.

Nach DIN 18318 ist eine Breite von 3 – 5 mm vorgeschrieben bzw. 5 – 8 mm bei Steinen mit einer Nenndicke ab 12 cm. Eine so genannte „knirsch“- Verlegung, bei der die Steine oder deren Abstandhalter (Abstandshilfen) direkt aneinandergelegt werden, ist nicht zulässig (vgl. auch ZTV Pflaster-StB), weil dadurch Schäden an den Pflastersteinen, wie z. B. Kantenabplatzungen, entstehen können. Außerdem dient die Fuge dazu, fertigungsbedingte und produktionstechnisch unvermeidbare, nach DIN EN 1338 zulässige Maßtoleranzen der Steine auszugleichen. Es sei deshalb an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass auch die Steintypen mit Abstandshilfen unbedingt mit Fuge untereinander zu verlegen sind.

Zu beachten ist daher, dass die Fuge nicht durch den Abstandhalter vorgegeben wird, sondern vom Verarbeiter einzuhalten ist.
Abweichungen von der DIN-Fuge gibt es z. B. bei ökologischen Pflastersystemen wie Hydroflor oder Großpflastersteinen, weil hier besondere Anforderungen an die Fuge gestellt werden.

Die Fuge ist der elastische Teil der Fläche und verbindet die Einzelsteine zu einer stabilen Einheit, um so die auf der Fläche auftretenden Kräfte sicher in die Tragschicht abführen zu können. Sind die Fugen nicht oder nur teilweise mit entsprechendem Fugenmaterial gefüllt, können sich die einzelnen Steine verschieben, verdrehen oder kippen.

Als Fugenmaterial sind gebrochene, kornabgestufte Gesteinskörnungen bzw. Baustoffgemische (frühere Bezeichnung: Brechsand-Splitt-Gemische) besonders geeignet. Das Größtkorn ist auf die Fugenbreite abzustimmen. Das Fugenmaterial sollte sich leicht in die Fugen einkehren lassen, andererseits aber einen hohen Widerstand gegen Austragen, z. B. durch Kehrsaugmaschinen, besitzen.

Die ZTV Pflaster-StB lassen Baustoffgemische der Körnungen 0/4, 0/5, 0/8 und 0/11 mm als Fugenmaterial zu. Um ein vollständiges Einkehren des Fugenmaterials zu gewährleisten und das Blockieren der Fugenöffnung durch gröbere Gesteinskörner möglichst zu vermeiden, wird empfohlen, das Größtkorn nicht gößer als die maximale Fugenbreite zu wählen. Es sollten daher in der Regel Fugenmaterialien 0/4 und 0/5 mm verwendet werden. Bei Einsatz von Verbundpflastersteinsystemen mit geringen Fugenbreiten
kann die Verwendung einer Gesteinskörnung 0/2 mm als Fugenmaterial zweckmäßig sein.

Für Verkehrsflächen gemäß den Bauklassen III bis VI sind Fugenmaterialien zu verwenden, die folgende Anforderungen der TL Pflaster-StB an ihre Korngrößenverteilung erfüllen:

• Fugenmaterial 0/4 und 0/5 mm (TL Pflaster-StB, Tabelle 11, Zeile 1, Kategorie GUF): Siebdurchgang 30 bis 75 M.-% bei einer Sieböffnungsweite von 2 mm.

• Für Fugenmaterial 0/8 und 0/11 mm bestehen Anforderungen an den Siebdurchgang durch die Zwischensiebe gemäß Tabelle 12 bzw. 13 der TL Pflaster-StB.

• Wird ein Fugenmaterial 0/2 mm verwendet, gilt gemäß den ZTV Pflaster-StB: Siebdurchgang 40 bis 70 M.-% bei einer Sieböffnung von 1 mm.

Hierbei ist nachzuweisen, dass die Filterstabilität zwischen Fugen- und Bettungsmaterial gewährleistet ist. Dies ist immer der Fall, wenn jeweils das gleiche Material verwendet wird. Andernfalls muss die Filterstabilität an Hand der Sieblinien des Bettungs- und Fugenmaterials und natürlich auch des Bettungsmaterials gegenüber der Tragschicht mit Hilfe der Filterregeln nachgewiesen werden.

Wird dies nicht beachtet, rieselt das Fugenmaterial in die Bettung ein und die Fugen entleeren sich. Als Folge verliert die Fläche deutlich an Stabilität, verschieben sich die Steine und die Pflasterfläche wird beschädigt.

Hinweise zur Filterstabilität und deren Nachweis enthält die DIN 18035, Teil 5 und die ZTV Pflaster-StB. Die Füllung der Fugen ist fortlaufend während des Verlegens durchzuführen. Sinnvoll ist ein Verfüllen nach dem Ausrichten eines Abschnittes.
Nach dem Abrütteln ist die Fläche, bis zum vollständigen Fugenschluss, unter Zugabe von Wasser einzuschlämmen. Gegebenenfalls ist das Füllen der Fugen nach einiger Zeit zu wiederholen.

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