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2.5.3 PflasterfugeBeim Verlegen von Pflastersteinen oder –platten entsteht zwischen den einzelnen Elementen ein Zwischenraum, der als Pflasterfuge bezeichnet wird. Die Fuge ist Teil der Pflasterdecke und muss ebenso wie Pflasterstein, Bettung und Tragschichten bestimmte Anforderungen erfüllen.Anforderungen an die Pflasterfuge Je nach Nenndicke der verlegten Pflastersteine sind in der DIN 18318 verschiedene Fugenstärken vorgeschrieben:
Aufgaben der Pflasterfuge Die Pflasterfuge dient dem Zweck, die zulässigen Maßtoleranzen, die fertigungsbedingt unvermeidlich sind, auszugleichen. Deshalb muss auch dann, wenn eine Abstandshilfe mit verlegt wird, auf die din-gerechte Einhaltung der Fugenbreite geachtet werden. Die Fugenbreite ergibt sich nicht aus dem Abstandshalter, sondern wird vom Verleger in Einklang mit der DIN 18318 ausgeführt. Einige Pflastersysteme erfordern Abweichungen von den üblichen Fugenbreiten, da die Anforderungen an die Fuge anders gelagert sind. Insbesondere sind dies ökologische Pflastersteinsystem wie Hydroflor oder die Verlegung von Großpflastersteinen. Als elastischer Flächenanteil hat die Pflasterfuge die Aufgabe, eine stabile Einheit der Fläche zu schaffen. Damit wird erreicht, dass auftretende Kräfte auf die Pflasterfläche zuverlässig in die Tragschichten abgeleitet werden. Dabei ist besonders auf eine sorgfältige und vollständige Verfüllung der Fugen zu achten. Ansonsten kann es zum Verdrehen, Verschieben oder Kippen einzelner Steine kommen, wodurch die Tragfähigkeit der Fläche in Teilbereichen vermindert werden kann. Das richtige Fugenmaterial Als Fugenmaterial geeignet sind abgestufte Gesteinskörnungen aus gebrochenem Material oder Baustoffgemische (Brechsand-Splitt-Gemische). Welches Größtkorn verwendet wird, hängt von der Fugenbreite ab. Das Gemisch sollte so gewählt werden, dass sich das Material leicht in die Fugen einkehren, sich aber schwer durch Kehrsaugmaschinen oder andere Einflüsse wieder entfernen lässt. In der ZTV Pflaster-StB werden folgende Gesteingemische als geeignet bezeichnet:
An Verkehrsflächen, die den Bauklassen III bis VI zugeordnet sind, werden besondere Anforderungen an die Tragfähigkeit und somit auch an die Fugenmaterialien gestellt. Die Kornvergößenverteilung ist in der TL Pflaster StB geregelt:
Beachtet man diesen Punkt nicht, dann verliert die Pflasterfläche einen Teil ihrer Stabilität, da das Fugenmaterial in die Bettung rieselt und die Steine sich durch die entstandenen Leerräume verschieben können. Es kommt zu Schäden an der Pflasterfläche. Als Regelwerke für die Filterstabilität dienen die DIN 18035, Teil 5 sowie die ZTV Pflaster StB. Am zweckmäßigsten ist es, die Fugen abschnittsweise während des Verlegevorgangs zu verfüllen. Damit die Fugen garantiert vollständig und hohlraumfrei verfüllt werden, wird die Fläche nach der Fertigstellung und dem endgültigen Abrütteln eingeschlämmt. Diesen Vorgang muss man eventuell wiederholen, bis die Fugen bis oben hin mit Fugenmaterial gefüllt sind. zurück zum Baulexikon - Weiter zu Abstandshilfen
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