Gartenbau Aydin

Aydin Gartenbau und
Landschaftsbau

Eichelstraße 61
40599 Düsseldorf
Tel.: 0211-7186120

 

 

 

2.3 Tragschichten

Die Tragschicht verteilt die aus der Pflasterdecke eingebrachten Lasten und führt sie in die darunter befindlichen Schichten ab. Tragschichten dürfen sich infolge von Verkehrsbelastungen nicht bleibend verformen, außerdem müssen sie wasserdurchlässig konzipiert werden, damit das versickernde Oberflächenwasser abgeführt werden kann. Die Baustoffe müssen den Anforderungen der Regelwerke entsprechen. Die wichtigsten Regelwerke zur Ausführung sind nachfolgend genannt. Sie bilden die Grundlage für Planung, Ausschreibung und Bauausführung, speziell von Verkehrsflächenbefestigungen mit Pflasterdecke:

• ATV DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel

• ATV DIN 18316 Verkehswegebauarbeiten, Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln

• ATV DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt

• Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB)

• Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel

• Merkblatt für wasserdurchlässige Asphaltbefestigungen (M WDA, z. Zt. im Entwurf)

• Merkblatt für Dränbetontragschichten

Man unterteilt Tragschichten in:

a) Tragschichten ohne Bindemittel = ungebundene Tragschichten
b) Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln = gebundene Tragschichten
c) Asphalttragschichten = gebundene Tragschichten
zu a: Tragschichten ohne Bindemittel Wegen ihrer Wasserdurchlässigkeit eignen sich ungebundene Tragschichten am besten als Unterlage für Pflasterdecken. Sie werden aus Kies-, Sand-, Schotter- oder Splitt-Gemischen der Körnungen 0/32 oder 0/45 mm ausgeführt.

Grundsätzlich sind alle den ZTV SoB-StB entsprechenden Tragschichten ohne Bindemittel geeignet:

• Schichten aus frostunempfindlichem Material (SfM) gemäß Abschnitt 2.2 der ZTV SoB-StB und den TL SoB-StB, zu deren Herstellung frostsichere Böden der Bodengruppen GE, GW, GI, SW und SI gemäß DIN 18196 verwendet werden.

• Frostschutzschichten (FSS) gemäß Abschnitt 2.2 der ZTV SoB-StB und den TL SoB-StB, die aus frostunempfindlichen Baustoffgemischen und/oder Böden hergestellt werden.

• Kies- (KTS) und Schottertragschichten (STS) gemäß Abschnitt 2.3 der ZTV SoB-StB und den

TL SoB-StB, die unter Verwendung korngestufter rundkörniger (KTS) oder gebrochener (STS) Baustoffgemische hergestellt werden.
Es muss eine ausreichende Filterstabilität der Tragschichten untereinander sowie gegenüber Pflasterbettung und Untergrund gewährleistet sein. Nur so kann die für die Bauweise schadlose Abführung des versickernden Wassers sichergestellt werden. Sollte die Filterstabilität nicht gewährleistet sein, ist durch die Verlegung eines Geotextils als Trennlage oder eine Veränderung der Kornzusammensetzung (Sieblinie) Abhilfe zu schaffen.
Die Baustoffgemische zur Herstellung von Tragschichten ohne Bindemittel müssen die Anforderungen der TL SoB-StB erfüllen.

Neben den Anforderungen der ZTV SoB-StB und der TL SoB-StB sollten einige zusätzliche Empfehlungen beachtet werden:

• Im Hinblick auf eine hohe Verformungsbeständigkeit sind Schottertragschichten den Kiestragschichten vorzuziehen.

• Zur Vermeidung von Entmischungen während des Einbaues sollte das Größtkorn der Baustoffgemische 45 mm nicht überschreiten.

• Zur Sicherstellung einer ausreichenden Wasserdurchlässigkeit und Frostsicherheit sollte der Feinanteil (Korndurchmesser < 0,063 mm) im eingebauten Zustand 5 M.-% nicht überschreiten.

• Zu empfehlen sind Gemische aus natürlichen Gesteinskörnungen, deren Sieblinie nahe der jeweils unteren Grenzsieblinie des in den TL SoB-StB bzw. den ZTV SoB-StB angegebenen Sieblinienbereiches verläuft. Die Unförmigkeitszahl des Gemisches sollte U = 13 sein.

• Zur Vermeidung von Kornzertrümmerungen und Kornverfeinerungen während des Einbaues sollten die Gesteinskörnungen einen hohen Zertrümmerungswiderstand besitzen. Sie sollten in Ergänzung zu den TL SoB-StB daher möglichst einen Los- Angeles-Wert von LA = 25 (alternativ Schlagzertrümmerungswert von SZp = 22) aufweisen.

Um die Tragschichten richtig verarbeiten und verdichten zu können, muss deren Wassergehalt beachtet werden. Dieser wird im Labor anhand der Proctorkurve für das entsprechende Material ermittelt. Bei Regen ist das Eindringen und das Ausspülen von einzelnen Kornfraktionen unbedingt zu vermeiden. Bei warmen und trockenem Wetter ist eine Verdunstung des Wassers zu verhindern und das Tragschichtmaterial ggf. vor dem Verdichten zu wässern.

Tragschicht


Tragschicht1


Verdichtung

Mindestanforderungen für den Verdichtungsgrad Dpr von Baustoffgemischen in der Frostschutzschicht sind in den ZTV SoB-StB geregelt.
Grundsätzlich gilt für Kies- und Schottertragschichten ein Verdichtungsgrad von Dpr = 103 %.

Tragschicht2


Ebenheit

Die Tragschicht muss eben sein. Etwaige vorhandene Abweichungen werden an die Pflasterdecke weitergegeben; sie dürfen innerhalb einer 4 m langen Strecke nicht mehr als ± 2 cm von der Sollhöhe abweichen.

Nach den ZTV SoB-StB dürfen die Mittelwerte der Einbaudicke und des Einbaugewichts um nicht mehr als 10 % unterschritten werden. Die Einzeldicken dürfen um nicht mehr als 3,5 cm unterschritten werden.

zu b: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln:

Vorzugsweise sollten die Tragschichten ungebunden ausgeführt werden, um durchgehend in ungebundener Bauweise arbeiten zu können.
Die Anforderungen an Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln sind im Merkblatt für Drainbetontragschichten geregelt. Aufgrund ihrer ursprünglichen Anwendung unterhalb von Betonfahrbahnen sind diese auf geringere mechanische Beanspruchungen als unter Pflasterdecken ausgelegt. Daher sollte eine Drainbetontragschicht unter einer Pflasterdecke eine höhere Festigkeit aufweisen.

Zusätzlich zu den Anforderungen nach den ZTV Beton-StB sollten folgende Anforderungen bauvertraglich berücksichtigt und nachgewiesen werden:

• Mindestwert für den Hohlraumgehalt: 15 Vol.-%

• Wasserdurchlässigkeitsbeiwert kf = 5,4 x 10-5 m/s

• mittlere Druckfestigkeit von 3 repräsentativen Probekörpern nach 28 Tagen = 20 N/mm2 (Zylinder d = 150 mm, h/d = 1 oder Würfel mit Kantenlänge 200 mm)

• mittlere Spaltzugfestigkeit von 3 repräsentativen Probekörpern nach 28 Tagen = 2,2 N/mm2 (Zylinder d = 150 mm, h/d = 1 oder Würfel mit Kantenlänge 200 mm)

• mittlere Biegezugfestigkeit von 3 repräsentativen Probekörpern nach 28 Tagen = 3,5 N/mm2 (Balken 700 mm x 150 mm x 100 mm)

Einbau und Verdichtung des Drainbetons sind auf die offenporige Struktur abzustimmen, damit diese erhalten bleibt. Es wird daher empfohlen, Schütthöhen, Anzahl der Verdichtungsgänge etc. mit dem vorgesehenen Verdichtungsgerät anhand eines Probeeinbaues zu ermitteln.
Aufgrund der hohlraumreichen Gefügestruktur der Drainbetontragschichten und wegen der üblichen ungebundenen Bettungs- und Fugenmaterialien ergibt sich erfahrungsgemäß keine Filterstabilität. Das heißt, Bettungsmaterial rieselt in die Drainbetontragschichten und verstopft diese. Daher sollte stets ein Filtervlies zwischen Drainbetontragschicht und Bettungsschicht eingebaut werden.

zu c: Asphalttragschichten

Asphalttragschichten sollten ebenfalls wasserdurchlässig konzipiert werden. Sie müssen prinzipiell die Anforderungen der ZTVT-StB erfüllen. Vorgaben zur Baustoffzusammensetzung, zum Einbau und zur Prüfung wasserdurchlässiger Asphalttragschichten sind zukünftig dem derzeit noch in Vorbereitung befindlichen „Merkblatt für wasserdurchlässige Asphaltbefestigungen“ M WDA zu entnehmen. Bis zu dessen Erscheinen sollten wasserdurchlässige Asphalttragschichten nach den Empfehlungen des „Merkblattes für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen“ konzipiert werden.

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