2.6 Maschinelle Verlegung von Pflasterflächen

Pflastersteine können unter bestimmten Umständen auch maschinell verlegt werden. Die Anforderungen und Regelwerke gelten analog zu den handgesetzten Pflasterflächen. Allerdings sind nicht alle Pflastersteinsorten für eine maschinelle Verlegung geeignet. Dazu gehören zum Beispiel farbnuancierte Steine oder Naturpflastersteine.

Die maschinelle Verlegung berücksichtigt nicht die Farbvermischung der Steine auf einer Pflasterfläche, da die Steine lagenweise direkt von der Palette verlegt werden. Dadurch kommt es in den meisten Fällen zu einer „fleckigen“ Verlegung, die einzelnen Einheiten sind deutlich sichtbar.

Bei der Verwendung einer Verlegemaschine gelten folgende Anforderungen:

Das Verlegegerät muss für den Einsatz als Pflasterverlegemaschine ausgelegt sein. Dazu gehört eine vierseitig greifende Verlegeklammer sowie eine Belastbarkeit der Klammer von mindestens 300 Kilogramm. Anlegehilfen und Abdrückvorrichtungen erleichtern die Verlegung und verbessern die Qualität der verlegten Fläche.

Wie bei der Verlegung per Hand muss auch bei der maschinellen Verlegung zuerst die Randeinfassung gesetzt werden. Die Abstände der Randelemente müssen auf das Steinsystem abgestimmt sein, dies sichert die Wirtschaftlichkeit der Verlegung und verhindert Schneidarbeiten. Einzelne Steinreihen sollten mit der Hand ausgelegt werden, um anfangs das exakte Rastermaß zu ermitteln. Die Fugenbreite nach DIN 18318 muss eingehalten werden. Die Steinreihen, die per Hand gelegt wurden, sollten so exakt wie möglich ausgerichtet sein, da sie zum Anlegen der Verlegeeinheiten des Verlegegerätes dienen.

Nur Pflastersteine, die eine angeformte Abstandshilfe haben, eignen sich optimal für die maschinelle Verlegung. Die Abstandshilfen (b = 2 – 2,5 mm) sichern einen minimalen Fugenabstand, der allerdings noch nicht der geforderten Mindestfugenbreite nach DIN 18318 entspricht. Allerdings fallen die Steine einer Verlegeeinheit beim Ablegen auseinander, da die Einspannkraft wegfällt. Dadurch werden die Fugen auf etwa 3 mm vergrößert und entsprechen somit der Mindestfugenbreite. Besitzen die Verlegeklammern Anlegehilfen oder auch Abdrückvorrichtungen, dann wird dieser Vorgang unterstützt und optimiert.

Nach dem Ablegen der Steine kommt das Richteisen zum Einsatz. Die Fugenbreite wird angepasst und der Fugenverlauf gegebenenfalls korrigiert. Verwendet man statt des Richteisens ein Kantholz oder einen Vorschlaghammer, ergeben sich häufig Press- oder Knirschfugen, die sich nicht mehr vermitteln und mit Fugenmaterial füllen lassen.

Da die Fugen meist eher im unteren Bereich der Mindestfugenbreite (3 mm) liegen, ist es sinnvoll, ein möglichst kleinkörniges Fugenmaterial zu verwenden. Dies beeinflusst wiederum das Material für Bettungs- und Tragschicht, um die Filterstabilität zu gewährleisten.

Ist eine Pflasterfläche noch nicht verfugt, darf sie keinesfalls befahren werden, um Verschiebungen der Steine und Fahrspuren auf der Pflasterfläche zu verhindern.