3.2.6 Notentwässerung von Pflasterflächen

Auch Pflastersysteme mit hohen Durchlässigkeiten sind für den Fall von andauerndem Starkregen mit einer Notentwässerung auszustatten. Das Notsystem muss so dimensioniert sein, dass 50 % der für den Standort bemessenen Regenmenge aufgenommen werden kann. Zu diesem auf den ersten Blick sehr hohen Wert ist ein Sicherheitszuschlag zugerechnet.

Ausgeführt werden kann eine Notentwässerung durch einen Kanalanschluss, eine Mulde oder eine Rigole auf dem Grundstück.

Vorsicht:
Wird für die Herstellung einer Pflasterfläche ein staatlicher Zuschuss beantragt, dann dürfen diese nicht an die Kanalisation angeschlossen werden. Dies gilt auch für die Notentwässerung.