2.5.1 Randeinfassungen für Pflasterflächen

Damit es bei der Herstellung und der späteren Nutzung nicht zu Verschiebungen kommt, muss jede Pflasterfläche eine Randeinfassung aufweisen, durch die in der Fläche verlegten Steine eingespannt werden. Verwendet werden dürfen Bord- und Einfassungssteine aus Beton, die in der DIN 18318 aufgeführt sind. Die Steine müssen den Vorschriften der DIN 483 sowie der DIN EN 1340 entsprechen.

Als Randelemente geeignet sind Hoch-, Rund- und Tiefbordsteine, weiterhin spezielle Einfassungssteine. Der Einbau erfolgt vor der Pflasterung der Fläche (Abb. 12). Um ein harmonisches Verlegebild zu erzielen, wird die Randeinfassung auf das Rastermaß des verwendeten Steinsystems abgestimmt.

Die fertigungstechnischen Maßtoleranzen von Pflastersteinen können beim Verlegen zu Problemen führen und Schneidarbeiten erfordern. Um dies zu vermeiden, sollten einzelne Steinreihen so ausgelegt werden, wie sie später eingebaut werden sollen. Dadurch kann der Abstand der Randeinfassung genau ermittelt werden.

Damit die Randeinfassung die nötige Stabilität erlangt, werden die verwendeten Steine in ein Fundament gesetzt. Für die erforderliche Rückenstütze wird unbewehrter Beton verwendet, die Stärke des Fundamentes beträgt 20 cm (DIN 18318). Die Fundamentbreite errechnet sich folgendermaßen:

Breite des Einfassungselementes plus 15 cm (Breite der Rückenstütze). Für das Fundament wird mindestens Frischbeton der Güte C 12/15 nach DIN EN 206 verwendet; die Randsteine werden in den Frischbeton gesetzt und bei Bedarf vorgenässt, um Wasserentzug zu vermeiden.

Um einen starken Verbund zwischen Fundament und Rückenstütze zu schaffen, wird der Beton frisch in frisch verarbeitet. Damit eine ausreichende Verdichtung erfolgen kann und die Druckfestigkeit hergestellt wird, sind Fundament sowie Rückenstütze mit einer Schalung herzustellen.

Einfassungselemente, die ohne Verfugung auskommen, werden mit einer Stoßfuge mit b = 5 mm gesetzt. An der Rückseite sollte die Stoßfuge vorsorglich geschlossen werden, wenn die anschließende Pflasterdecke in ungebundener Ausführung anschließt. Dies verhindert, dass Bettungs- oder Fugenmaterial ausrieselt. Zur Schließung der Fugen kann ein einfacher Mörtelstrich verwendet werden.