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2.6 Maschinelle Verlegung
Für die Verlegung von Pflastersteinen mit Maschinen
gelten grundsätzlich die gleichen Regelwerke und
Anforderungen wie für Pflastersteine, die mit der
Hand verlegt werden. Mehrfarbige, so gennante
nuancierte Produkte sind für eine maschinelle Verlegung
nicht geeignet. Durch die lagenweise Verlegung
mit einer Maschine lässt sich keine homogene Farbvermischung
auf der Fläche erzielen. Die Verlegeeinheiten
sind unter Umständen deutlich zu erkennen.
Das Verlegegerät sollte für die Verlegung von Pflastersteinen
ausgelegt sein. Die Verlegeklammer muss
vierseitig greifen und ein Gewicht von mindestens
300 kg sicher halten können. Optimal ist eine Klammer
mit Anlegehilfe oder Abdrückvorrichtung.
Die Randeinfassungen sind vor Beginn der Verlegung
einzubauen. Um die maschinelle Verlegung möglichst
wirtschaftlich zu halten, sind Abstände der Randeinfassungen
zueinander auf das Rastermaß des Steinsystems
abzustimmen. So werden aufwändige Schneidearbeiten
vermieden. Das exakte Rastermaß der Steine
ist unbedingt vor Beginn der Verlegung zu ermitteln,
indem einzelne Steinreihen mit der Hand ausgelegt
werden. Dabei ist auf eine ausreichende Fugenbreite
nach DIN 18318 zu achten. Die vorab ausgelegten
Steinreihen dienen später zum Anlegen der Verlegeeinheiten
und erleichtern das Ausrichten.
Bei der maschinellen Verlegung sollten nur Pflastersteine
mit angeformten Abstandhilfen zum Einsatz
kommen. Diese sind in der Regel 2 – 2,5 mm stark
und erzeugen einen Mindestfugenabstand. Dieser Mindestfugenabstand
ist noch keine ausreichende Fugenbreite
nach DIN 18318. Beim Ablegen der geklammerten
Steine lässt die Einspannkraft der Lage nach und die
Lage fällt bogenförmig aus der Verlegeklammer.
Dadurch vergrößern sich auch die Fugenbreiten auf
rund 3 mm. Verlegeklammern mit Anlegehilfe oder
Abdrückvorrichtung unterstützen diesen Vorgang. Jede
Verlegeeinheit ist nach dem Ablegevorgang auszurichten,
d. h. auf eine ausreichende Fugenbreite zu bringen
und entsprechend dem Fugenverlauf zu korrigieren.
Dies geht am zweckmäßigsten mit einem Richteisen.
Werden die Steine z. B. mit Hilfe von Kantholz
und/oder Vorschlaghammer zusammengetrieben, ist
das Vermitteln von Maßtoleranzen nicht mehr möglich
und die Fugen lassen sich nicht mit geeignetem Fugenmaterial
füllen. Press- oder Knirschfugen sind eine häufige
Schadensursache.
Es ist darauf zu achten, dass die Fugen meist in der
Nähe des unteren Grenzwertes von 3 mm liegen und
dass somit das Fugenmaterial darauf abgestimmt werden
muss. Daraus folgt auch die Zusammensetzung des
Bettungsmaterials und der oberen Tragschicht (Filterstabilität).
Mit dem Fortgang der Arbeiten ist die Fläche zu verfugen.
Anliefernde Fahrzeuge dürfen nicht die unverfugten
Flächen befahren. Zum einen kann es zu Verschiebungen
kommen, zum anderen können sich Fahrspuren
auf der noch unverdichteten Pflasterfläche bilden.

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