Gartenbau Aydin

Aydin Gartenbau und
Landschaftsbau

Eichelstraße 61
40599 Düsseldorf
Tel.: 0211-7186120

 

 

 

2.6 Maschinelle Verlegung

Für die Verlegung von Pflastersteinen mit Maschinen gelten grundsätzlich die gleichen Regelwerke und Anforderungen wie für Pflastersteine, die mit der Hand verlegt werden. Mehrfarbige, so gennante nuancierte Produkte sind für eine maschinelle Verlegung nicht geeignet. Durch die lagenweise Verlegung mit einer Maschine lässt sich keine homogene Farbvermischung auf der Fläche erzielen. Die Verlegeeinheiten sind unter Umständen deutlich zu erkennen.

Das Verlegegerät sollte für die Verlegung von Pflastersteinen ausgelegt sein. Die Verlegeklammer muss vierseitig greifen und ein Gewicht von mindestens 300 kg sicher halten können. Optimal ist eine Klammer mit Anlegehilfe oder Abdrückvorrichtung.

Die Randeinfassungen sind vor Beginn der Verlegung einzubauen. Um die maschinelle Verlegung möglichst wirtschaftlich zu halten, sind Abstände der Randeinfassungen zueinander auf das Rastermaß des Steinsystems abzustimmen. So werden aufwändige Schneidearbeiten vermieden. Das exakte Rastermaß der Steine
ist unbedingt vor Beginn der Verlegung zu ermitteln, indem einzelne Steinreihen mit der Hand ausgelegt werden. Dabei ist auf eine ausreichende Fugenbreite nach DIN 18318 zu achten. Die vorab ausgelegten Steinreihen dienen später zum Anlegen der Verlegeeinheiten und erleichtern das Ausrichten.

Bei der maschinellen Verlegung sollten nur Pflastersteine mit angeformten Abstandhilfen zum Einsatz kommen. Diese sind in der Regel 2 – 2,5 mm stark und erzeugen einen Mindestfugenabstand. Dieser Mindestfugenabstand ist noch keine ausreichende Fugenbreite nach DIN 18318. Beim Ablegen der geklammerten Steine lässt die Einspannkraft der Lage nach und die Lage fällt bogenförmig aus der Verlegeklammer.

Dadurch vergrößern sich auch die Fugenbreiten auf rund 3 mm. Verlegeklammern mit Anlegehilfe oder Abdrückvorrichtung unterstützen diesen Vorgang. Jede Verlegeeinheit ist nach dem Ablegevorgang auszurichten, d. h. auf eine ausreichende Fugenbreite zu bringen und entsprechend dem Fugenverlauf zu korrigieren.

Dies geht am zweckmäßigsten mit einem Richteisen.
Werden die Steine z. B. mit Hilfe von Kantholz und/oder Vorschlaghammer zusammengetrieben, ist das Vermitteln von Maßtoleranzen nicht mehr möglich und die Fugen lassen sich nicht mit geeignetem Fugenmaterial füllen. Press- oder Knirschfugen sind eine häufige Schadensursache.

Es ist darauf zu achten, dass die Fugen meist in der Nähe des unteren Grenzwertes von 3 mm liegen und dass somit das Fugenmaterial darauf abgestimmt werden muss. Daraus folgt auch die Zusammensetzung des Bettungsmaterials und der oberen Tragschicht (Filterstabilität). Mit dem Fortgang der Arbeiten ist die Fläche zu verfugen. Anliefernde Fahrzeuge dürfen nicht die unverfugten Flächen befahren. Zum einen kann es zu Verschiebungen kommen, zum anderen können sich Fahrspuren auf der noch unverdichteten Pflasterfläche bilden.

Maschinelle Verlegung



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