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2.1 Dimensionierung des Oberbaus nach RStO 01
Schritt 1: Festlegung der Bauklassen
Zur richtigen Dimensionierung der einzelnen Schichten muss zuerst die für die geplante Verkehrsfläche maßgebliche
Bauklasse (I – VI) ermittelt werden. Pflasterbauweisen sind in den Bauklassen III, IV, V und VI möglich.
Die für die Bauvorhaben notwendige Bauklasse ergibt sich in Abhängigkeit von der auftretenden Verkehrsbelastung,
ausgedrückt durch die Bemessungsrelevante Beanspruchung B (Äquivalente 10-t-Achsübergänge
in Mio.). Diese ist dem Planer in aller Regel vorgegeben oder kann nach RStO 01, Seite 27 f.
bestimmt werden.
Die Bemessungsrelevante Beanspruchung B ist die Summe der gewichteten Äquivalenten 10-t-Achsübergänge,
die bis zum Ende des vorgesehenen Nutzungszeitraumes (in der Regel 30 Jahre) in dem Fahrstreifen mit der
höchsten Verkehrsbeanspruchung zu erwarten sind.




Schritt 2: Dicke des frostsicheren Oberbaus
Nach der Festlegung der Bauklasse erfolgt die
Bestimmung der Dicke des frostsicheren Oberbaus.
Dieser muss zur Vermeidung von Schäden infolge
Frosteinwirkung wie folgt dimensioniert werden:
- Bestimmung der Frostempfindlichkeitsklasse des
anstehenden Bodens nach ZTV E-StB, der später als
Untergrund dient.
Hierzu sind die Bodengruppen in
drei Klassen eingeteilt gemäß Tab. 1 ZTV E-StB 97.
- Frosteinwirkungszone in Abhängigkeit von den
örtlichen, klimatischen Bedingungen im Planungsgebiet
aus Abb. 4 ablesen.
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Aus diesen beiden Angaben und der Bauklasse aus
Schritt 1 ergibt sich mit Hilfe der Tabelle 5 der Richtwert
für die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus.
Zu diesem Richtwert muss in Abhängigkeit von
den örtlichen bautechnischen Randbedingungen eine
Mehr- oder Minderdicke nach Tabelle 6 addiert werden.
Auf diese Weise ist die erforderliche Dicke des
frostsicheren Oberbaus festgelegt. Bei F1-Böden
(frostsicher) ist nur die geforderte Tragfähigkeit
sicherzustellen. Eine Mindestdicke des frostsicheren
Oberbaus ist dann nicht erforderlich.


Schritt 3: Festlegung der Bauweise
Mit den ermittelten Werten für die Bauklasse und der
Dicke der Frostschutzschicht erfolgt mit Hilfe der
Tafel 3 nach RStO 01 die konstruktive Bemessung
der Bauweise für Fahrbahnen bzw. mit Tafel 7 nach
RStO 01 die konstruktive Bemessung der Bauweise
für Geh- und Radwege.
Hinweise Nähere Erläuterungen zur Vorgehensweise finden Sie in:
- „Dauerhafte Verkehrsflächen mit Betonpflastersteinen“
vom Bundesverband Deutsche Beton- und
Fertigteilindustrie
- „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues
von Verkehrsflächen“ von der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen (RStO)
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